Plagiat

Als Plagiat wird gestohlenes Geistesgut bezeichnet, welches unter neuem Namen ganz oder auszugsweise veröffentlicht wird. Der Plagiator gibt sich als Urheber des Werkes aus. Ein Plagiat muss nicht 1 : 1 übernommen worden sein, um dennoch ein Plagiat zu sein. Wird beispielsweise ein Text von einem anderen Autoren in seiner Struktur übernommen, ist er dennoch ein Plagiat, wenngleich der Text umformuliert wurde.